AUFNAHME

Eine Aufnahme kann als stationäre Krankenhausbehandlung, als stationäre Anschlussheilbehandlung oder Rehabilitation (Sanatoriumsbehandlung) sowie in unserer Tagesklinik für Parkinson und Bewegungsstörungen erfolgen.

So erreichen Sie uns:

Stationäre Krankenhausbehandlung

Stationäre Krankenhausbehandlung
 

Sind Sie gesetzlich versichert?Sind Sie privat versichert?

Voraussetzung für die stationäre Krankenhausbehandlung ist eine Krankenhaus-Einweisung (Verordnung von Krankenhausbehandlung) Ihres behandelnden Arztes.


Eine Klärung mit dem Kostenträger ist dabei nicht notwendig. Übrigens: Eine Klärung mit Ihrer privaten Zusatzversicherung ist bei einer stationären Krankenhausbehandlung nicht notwendig.

Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung haben Sie als Privatversicherter die freie Krankenhauswahl. Sie benötigen keine Einweisung durch einen niedergelassenen Arzt und können selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen wollen. 

Dessen ungeachtet sollten Sie die Aufnahme bei uns mit Ihrem Arzt besprechen. Auch Ihre Beihilfestelle muss im Falle einer notwendigen stationären Krankenhausbehandlung nicht zustimmen.

Anschlussrehabilitation - Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt

In der Regel stellt das Akutkrankenhaus, in dem Sie behandelt werden, einen Antrag beim zuständigen Kostenträger.

Allgemeine Rehabilitation

In der Regel stellt Ihr behandelnder Arzt den Antrag auf eine stationäre Rehabilitation.
Teilen Sie Ihrem Kostenträger Ihren Wunsch mit, die Rehabilitationsmaßnahme in unserem Haus durchführen zu wollen. Weisen Sie dabei auf das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht nach §9 Sozialgesetzbuch IX hin. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der notwendigen Schritte und beantworten Ihnen alle Fragen zur Aufnahme.
 

Tagesklinik

Für die Aufnahme in unserer Tagesklinik gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Aufnahme zur stationären Krankenhausbehandlung.

Auch Patienten aus anderen Akutkliniken sind in unserer Rehabilitationsklinik herzlich willkommen. Kostenträger sind alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie Sozialämter. Die Zulassung zur Anschlussrehabilitation (AR/AHB) ist ebenfalls vorhanden.

Klinik nach Wahl: Ihr gutes Recht

Leistungsberechtigte haben nach dem Sozialgesetzbuch VI § 15, 6a ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie haben das Recht, die Rehabilitationsklinik für Ihre stationäre oder ambulante Behandlung selbst auszusuchen bzw. dem Kostenträger vorzuschlagen. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

Voraussetzungen für Ihre Wunschklinik

  • Besondere Eignung zur Behandlung Ihrer Erkrankung
  • Bestehen eines Versorgungs- und Belegungsvertrages zwischen Ihrer Wunschklinik und den Kostenträgern
  • Zertifizierung nach gesetzlichen Qualitätsstandards


Medizinische Gründe sollten bei der Wahl Ihrer Wunschklinik stets im Vordergrund stehen. Darüber hinaus können Sie auch persönliche, familiäre Gründe, wie Standortnähe oder Aufnahme von Kindern als Begleitperson angeben.

Unterstützung bei der Antragsstellung

Damit Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht ausüben können, ist ergänzend zum Antrag auf Genehmigung einer Rehabilitationsmaßnahme (z.B. durch den Hausarzt) ein weiterer, seperater Antrag für Ihre Wunschklinik zu stellen. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Vorlage.

InformationsveranstaltungParkinson-Café

Dreimal im Jahr bietet das Behandlungsteam unserer Fachklinik für Parkinson und Bewegungsstörungen ein Parkinson-Café für Patientinnen und Patienten mit einer Parkinsonerkrankung an. Angehörige sind ebenfalls herzlich willkommen.

Dieser Rahmen soll dem Austausch dienen und zudem die Möglichkeit bieten, Fragen zur Erkrankung zu klären. Mögliche Themen sind erweiterte Therapieverfahren wie die Tiefe Hirnstimulation oder die Pumpentherapien, aber auch „alltägliche“ Fragen zur medikamentösen Einstellung oder zu Problemen in der alltäglichen Lebensführung finden hier ihren Platz.

Fachlich begleitet wird das Patientencafé von einer unserer Parkinson Nurses und einem Arzt oder Ärztin der Parkinsonfachklinik.

Kommende Termine: 

  • 27.06.2024
  • 04.09.2024
  • 12.12.2024

Jeweils von 16-18 Uhr im Neurologischen Zentrum, Raum E69.

Anmeldung:

Bitte melden Sie sich möglichst eine Woche vor dem Termin über das Sekretariat Frau Sylvia Dürkop unter der Telefonnummer 04551 802-5801 an.
Das Sekretariat ist täglich von 8:00 - 15:00 Uhr erreichbar.