ANMELDUNG

Eine Aufnahme kann als stationäre Krankenhausbehandlung, als stationäre Anschlussheilbehandlung oder Rehabilitation (Sanatoriumsbehandlung) sowie in unserer Tagesklinik für Parkinson und Bewegungsstörungen erfolgen.

So erreichen Sie uns:

Stationäre Krankenhausbehandlung

Stationäre Krankenhausbehandlung
 

Sind Sie gesetzlich versichert?Sind Sie privat versichert?

Voraussetzung für die stationäre Krankenhausbehandlung ist eine Krankenhaus-Einweisung (Verordnung von Krankenhausbehandlung) Ihres behandelnden Arztes.


Eine Klärung mit dem Kostenträger ist dabei nicht notwendig. Übrigens: Eine Klärung mit Ihrer privaten Zusatzversicherung ist bei einer stationären Krankenhausbehandlung nicht notwendig.

Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung haben Sie als Privatversicherter die freie Krankenhauswahl. Sie benötigen keine Einweisung durch einen niedergelassenen Arzt und können selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen wollen. 

Dessen ungeachtet sollten Sie die Aufnahme bei uns mit Ihrem Arzt besprechen. Auch Ihre Beihilfestelle muss im Falle einer notwendigen stationären Krankenhausbehandlung nicht zustimmen.

Anschlussrehabilitation - Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt

In der Regel stellt das Akutkrankenhaus, in dem Sie behandelt werden, einen Antrag beim zuständigen Kostenträger.

Allgemeine Rehabilitation

In der Regel stellt Ihr behandelnder Arzt den Antrag auf eine stationäre Rehabilitation.
Teilen Sie Ihrem Kostenträger Ihren Wunsch mit, die Rehabilitationsmaßnahme in unserem Haus durchführen zu wollen. Weisen Sie dabei auf das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht nach §9 Sozialgesetzbuch IX hin. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der notwendigen Schritte und beantworten Ihnen alle Fragen zur Aufnahme.
 

Tagesklinik

Für die Aufnahme in unserer Tagesklinik gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Aufnahme zur stationären Krankenhausbehandlung.